WAB Gebührenbescheide

WAB verschickt Gebührenbescheide

Erfahrungsgemäß hat dies zur Folge, dass in den ersten Tagen nach Versand der Bescheide telefonische Anfragen nur in beschränktem Umfang bearbeitet werden können. Wir empfehlen daher Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid unbedingt schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides oder per FAX (02602/80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in Moschheim, Bodener Str. 15, zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin einer schriftlichen Eingabe bedürfen.

Aus Anlass der Corona-Pandemie bitten wir dringend von persönlichen Besuchen abzusehen und stattdessen die Einwendungen schriftlich zu formulieren.

Gebührenbescheide bekommen nur die Grundstückseigentümer sowie die Besitzer von Eigentumswohnungen für ihre Objekte. Mieter erhalten aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine Gebührenbescheide.

Die Abfallgebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides zu bezahlen. Ein gegen den Bescheid eingelegter Widerspruch führt nicht zur Aufhebung dieser Zahlungsverpflichtung. Um eine Säumnis zu vermeiden, empfiehlt sich die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Wie bereits im vergangenen Jahr, wird es auch diesmal keinen Sperrabfall-Gutschein mehr geben. Stattdessen liegen dem Gebührenbescheid für jedes Grundstück wieder zwei Grünabfall-Gutscheine zur einmalig kostenfreien Anlieferung von bis zu 200 kg kompostierbaren Grünabfällen bei. Die Gutscheine gelten ab Mai 2021 bis einschließlich April 2022 und können auf den Deponiestandorten des WAB in Meudt und Rennerod eingelöst werden. Bei einer Anlieferung unter 200 kg wird ein Gutschein vollständig ohne Teilmengenverrechnung aufgebraucht. Die kostenfreie Anlieferung von einmalig 200 kg Grünabfällen ist nur gegen Vorlage des entsprechenden Gutscheins möglich, eine Zweitausfertigung erfolgt nicht.

Bei weiteren Fragen hilft die Abfallberatung gerne weiter unter. Tel: 02602 / 6806-55.