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Landesimpfzentrum termine
Landesimpfzentrum Westerwaldkreis: Bitte nicht benötigte Termine rechtzeitig absagen
Erfreulich in der Entwicklung ist, dass nach anfänglicher Impfstoffknappheit die Terminzuweisungen und damit die Impfstofflieferungen durch die verantwortliche Koordinierungsstelle des Landes kontinuierlich steigen und auch inzwischen die Ärzteschaft im Kreisgebiet in das Impfgeschehen durch das Land eingebunden ist. Dies hat allerdings in der jüngeren Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Personen, die bereits eine kurzfristige Impfung durch ihren Hausarzt erhalten haben, ihre ebenfalls erhaltenen Termine im Impfzentrum nicht wahrgenommen bzw. abgesagt haben. Daher die eindringliche Bitte der Verantwortlichen:
„Sagen Sie Impftermine ab, die nicht wahrgenommen werden können. Dies geht ganz einfach online über https://impftermin.rlp.de (Button Stornierung eines Termins) oder über die Hotline 0800/5758100. Dafür benötigen Sie Ihre Termineinladung mit den dort angegebenen Impfterminen und der Impfnummer. Eine rechtzeitige Absage ermöglicht es der Terminvergabestelle des Landes, die freien Termine mit anderen registrierten Personen zu besetzen.“
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Impfanmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen sind. „Leider ist es in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass Personen durch bewusste falsche Angaben bei der Registrierung eine höhere Priorisierung und damit einen Impftermin erhalten haben. Die für die Priorisierung notwendigen Nachweise konnten dann beim Impftermin nicht vorgelegt werden“ berichtet Landrat Achim Schwickert. Da aktuell noch die Impfpriorisierung gilt, ist das Personal im Landesimpfzentrum verpflichtet, diese zu prüfen und Personen, die zu Unrecht einen Termin erhalten haben, wieder abzuweisen. „Der für das Personal und die Impfwilligen mit der Abweisung verbundene Ärger wäre vermeidbar, wenn eine wahrheitsgemäße Anmeldung erfolgt und die zu erbringenden Nachweise, wie z.B. Ärztliche Bescheinigung bei Vorerkrankungen, Arbeitgeberbescheinigung oder eine Bescheinigung des Sozialministeriums bei Härtefallentscheidungen bei einer Priorisierung zum Termin auch mitgeführt werden“, so Landrat Schwickert weiter. Zusätzliche Informationen und die entsprechenden Vordrucke für die Nachweise findet man unter https://impftermin.rlp.de oder https://corona.rlp.de in der Kategorie „Impfen“.
Quelle:
Pressestelle der Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur