- Unsere Verbandsgemeinde
- Die Verbandsgemeinde Hachenburg
- Verwaltungsaufbau
- Politik
- Ausbildung
- Satzungen der Verbandsgemeinde
- Feuerwehr
- Schiedsamt
- Flächennutzungsplan & Analyse Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Bebauungspläne & Bauleitplanung
- Bodenrichtwerte
- Breitbandversorgung
- Dorferneuerung & Stadtkernsanierung
- Hochwasser-/Sturzfluten-Vorsorgekonzept
- Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (wkB)
- Kommunale Energiegesellschaft
- Aktuelles
- Für die Bürger
- Unsere Gemeinden
- Zum Entdecken & Erleben
- Klima & Wirtschaft
Zensus 2022
Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 gesucht
Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Er ermittelt auch weitere Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland. Diese Informationen dienen als Grundlage für Planungen und Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Für die im Zeitraum von Mai bis August 2022 stattfindenden Zensusbefragungen, die durch ca. 220 Westerwälder durchgeführt werden sollen, suchen wir daher
Erhebungsbeauftragte (m/w/d).
Ihre Tätigkeiten:
- Sie führen innerhalb der vorgegebenen Fristen kurze persönliche Interviews mit den auskunftspflichtigen Personen durch.
Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an.
- Sie geben die ausgefüllten Erhebungs- und Arbeitsunterlagen persönlich und termingerecht an die Zensus-Erhebungsstelle zurück.
- Vor Beginn Ihrer Tätigkeit nehmen Sie an einer vorbereitenden Schulungsveranstaltung teil.
Ihr Profil:
- Sie sind zuverlässig und verantwortungsbewusst.
- Sie arbeiten gewissenhaft und genau.
- Sie können vertrauliche Informationen für sich behalten.
- Sie sind zeitlich flexibel und mobil.
- Sie sind volljährig und haben einen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine attraktive Aufwandsentschädigung, die sich nach einer Verwaltungsvereinbarung richtet und nicht der Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz unterliegt.
Sollten Sie Interesse an der Aufgabe des Erhebungsbeauftragten haben, freuen wir uns über eine entsprechende Rückmeldung an: