Abgaben

Amtliche Bekanntmachung - Öffentliche Mahnung

Die am 15.08.2022 und vorher fällig gewordenen Steuern und Abgaben lt. ergangenem Bescheid sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr spätestens bis zum 25.08.2022 an die unten bezeichnete Kasse zu entrichten.

Vom folgenden Tage ab werden die Rückstände zwangsweise eingezogen. Außerdem wird der gesetzliche Säumniszuschlag von 1 % der offenstehenden Forderung je angefangener Monat ab Fälligkeitstag erhoben.

Bei Zusendung auf bargeldlosem Wege oder durch die Post muss der Betrag spätestens an dem oben genannten Tage der Kasse portofrei zugegangen sein. Die Überweisung sollte daher frühzeitig, in der Regel mindestens zwei Tage vorher, erfolgen.

Für zukünftige Fälligkeitstermine kann auch das SEPA-Lastschriftverfahren genutzt werden.