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Kriminalprävention
Landespräventionspreis
Es gilt daher, den jeweiligen Entwicklungen angepasst, neue kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln. Die Bewältigung dieser Herausforderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf des großen Engagements vieler Akteur*innen. Besonders herausragende kriminalpräventive Projekte verdienen eine besondere Würdigung, daher vergibt der rheinland-pfälzische Landespräventionsrat seit 2012 den Landespräventionspreis. Die Ausschreibung erfolgt seit 2019 im Rhythmus von zwei Jahren.
2. Ziel der Ausschreibung
Ziel ist es, die Arbeit der Projektemacher*innen auszuzeichnen und die erfolgreichen Konzepte landesweit vorzustellen.
Dadurch sollen weitere Akteur*innen angeregt werden, im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises einen Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten.
3. Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme
A. Zielgruppe
Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, soziale Einrichtungen, Behörden, Kriminalpräventive Gremien, Einzelpersonen und sonstige Institutionen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
B. Anforderungen
Eingereicht werden können alle Projekte sowie Initiativen und Strategien, die mit neuen und innovativen Ansätzen kriminalpräventiven Herausforderungen begegnen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen eindeutig kriminalpräventiven Charakter aufweisen.
Themen können beispielsweise sein: Jugendgewalt, sexueller Missbrauch, Rechtsextremismus, Alkoholmissbrauch, Vandalismus, Zivilcourage, Sicherheit im Alter oder Internetkriminalität.
Die Projekte sollten die folgenden Merkmale aufweisen:
- Vermittlung neuer Anregungen für die inhaltliche Arbeit,
- Übertragbarkeit auf andere Bereiche,
- Berücksichtigung der Gender-Perspektive,
- Impulsgebung für die Zusammenarbeit und Vernetzung vorhandener Strukturen,
- Einbindung in ein überregionales Projekt oder Förderung desgleichen,
- Projektabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegend und
- Projektumsetzung, auch mit Dritten, in Rheinland-Pfalz.
C. Bewerbung
Für die Bewerbung ist das Online-Bewerbungsformular zu nutzen. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.
D. Rechtliche Bedingungen
- Einwilligung zur Datenspeicherung
- Übertragung der Nutzungsrechte an allen eingesandten Texten, Materialien
(z.B. Bilder/Fotos) zeitlich und räumlich unbeschränkt an den Landespräventionsrat.
- Einverständnis, dass die Teilnehmenden – nach Terminvereinbarung - vor Ort besucht werden können, um sich persönlich über die Teilnehmenden und das Projekt (Inhalte, Ergebnisse, etc.) zu informieren.
- Erlaubnis zur Veröffentlichung aller mit dem Präventionspreis in Verbindung stehenden Maßnahmen (z. B. Nominierung / Prämierung / Preisverleihung). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf selbiges.
4. Preis & Preisverleihung
Die Preisgelder betragen für die ersten drei Plätze insgesamt 6.000 Euro (3.000 €, 2.000 €, 1.000 €) und sind zweckgebunden:
a) für die Fortführung des bestehenden Projektes und/oder
b) für die Entwicklung eines neuen kriminalpräventiven Projektes.
Eine unabhängige, interdisziplinäre Jury wählt die besten Projekte (1. – 3. Platz) aus. Bewertet werden auch die Originalität, der Grad der Zielerreichung und die Nachhaltigkeit sowie die Möglichkeit der Übertragung auf andere Regionen. Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt. Die Preisverleihung erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Landespräventionsrates Rheinland-Pfalz. Die Preisträger*innen verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung.