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hochwasser und sturzfluten vorsorgekonzept
Öffentliche Vorstellung des Hochwasser und Sturzfluten Vorsorgekonzeptes der Verbandsgemeinde Hachenburg
Dies mündete in einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, ein örtliches Hochwasserschutzkonzept aufzustellen. Unter Federführung der Verbandsgemeindeverwaltung haben sich anschließend im Jahr 2017 acht Ortsgemeinden, dies sind Borod, Giesenhausen, Hattert, Limbach, Marzhausen, Mudenbach, Welkenbach und Wied, dafür entschieden, an der Erstellung des Konzeptes mitzuwirken.
Das Konzept wurde vom Planungsbüro Planeo, Hachenburg, unter Mitwirkung zahlreicher Behörden und Institutionen sowie der betroffenen Bürgerschaft erstellt. So fanden in allen acht Ortsgemeinden „Vor-Ort-Begehungen“ mit Bürgerbeteiligung statt, um sich ein Bild von den örtlich vorherrschenden Problematiken zu verschaffen.
Das Konzept, das einen Textteil von 80 Seiten und zahlreiche Kartenwerke aufweist, wurde am 11.05.2022 in einer öffentlichen Veranstaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung vorgestellt und vom Ingenieurbüro Planeo, Hachenburg, erläutert. Nach einleitenden Worten des Ersten Beigeordneten Marco Dörner, der die Bedeutung des Konzeptes hervorhob, wurde von Eckhard Hölzemann in einer Präsentation zunächst ein allgemeiner Teil vorgestellt, im Anschluss daran ging er auf die jeweiligen örtlichen Problembereiche ein.
In vielen Gemeinden hat sich herausgestellt, dass die Problematik nicht von einem Hochwasserereignis der Bachläufe, wie Nister, Wied oder Rothenbach ausgeht, sondern nahezu ausschließlich von Starkregenereignissen und Sturzfluten, die plötzlich und überall auftreten können.
Das Konzept stellt nunmehr einen Handlungsleitfaden dar, der insbesondere bei zukünftigen Baumaßnahmen Beachtung finden soll. Zudem ermöglicht das Konzept die Akquirierung von Zuschüssen von Maßnahmen, die im Konzept genannt werden und z.B. zur Verbesserung von Starkregenabflüssen dienen.
Besonders wichtig - und darauf wurde explizit hingewiesen - ist die gesetzliche Vorgabe des § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, nach dem jede Person im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadenminderung eigenständig zu treffen. Dies kann z.B. durch Rückstauklappen oder der Erhöhung von Lichtschächten erfolgen.
Anschließend entwickelte sich unter den etwa 50 Anwesenden eine konstruktive Diskussion, in der es u.a. darum ging, wie der Ablauf einer Maßnahmenumsetzung aussehen könnte.
Das Hochwasser- und Sturzflutenvorsorgekonzept steht auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg für jedermann zur Verfügung. Die Aufstellung eines weiteren Konzeptes für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Hachenburg ist geplant.