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heizkostenzuschuss
Wie wird der Heizkostenzuschuss in Rheinland-Pfalz beantragt?
Darunter fallen Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Berücksichtigt werden Rechnungen vom Jahr 2022. Auch die Lieferung muss in diesem Jahr erfolgt sein. Die Hilfe wird für Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen gewährt. Während Eigentümer den Antrag selbst stellen können, muss der Antrag bei Mietwohnungen vom Vermieter gestellt werden (dieser ist jedoch dazu verpflichtet, die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterzugeben). Eine Erstattung erhalten die Haushalte, welche im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für ihre Heizkosten bezahlt, haben wie 2021. Der Staat erstattet 80 % der Kosten, die über den doppelten Wert von 2021 hinausgehen.
Wie wird der Zuschuss genau berechnet?
Als Basis werden für das Jahr 2021 Referenzpreise für das eingekaufte Heizmittel gesetzt. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger inklusive Umsatzsteuer sind:
- Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
- Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
Die konkrete Berechnung erschließt sich am besten an einem Beispiel für ein Einfamilienhaus, welches das Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung stellt:
Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)- 2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Wann und wo kann ich den Zuschuss beantragen?
Die Anträge können voraussichtlich von Mai 2023 bis zum 20. Oktober 2023 online gestellt werden. Die Antragsplattform wird voraussichtlich im Mai 2023 freigeschaltet.
Aktuelle Informationen hierzu erhalten Verbraucher beispielsweise auf der Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Dort kann man auch die individuelle Erstattung errechnen.