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Kfz-Zulassung
Gebührenerhöhung Kfz-Zulassung aufgrund der Gesetzesänderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.09.2023
Daraus resultieren Änderungen in unterschiedlichen Bereichen.
Die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.
Zulassungsvorgänge | bis 31.8.2023 | ab 1.9.2023 |
Neuzulassung | 27,60 € | 30,60 € |
Wiederzulassung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen | 12,50 € | 23,90 € |
Wiederzulassung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen | 30,20 € | 33,20 € |
Wiederzulassung mit Halterwechsel | 30,20 € | 33,20 € |
Umschreibung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen | 30,20 € | 30,30 € |
Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen | 17,60 € | 24,50 € |
Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen | 19,90 € | 26,80 € |
Umschreibung innerhalb WW + gleiches Kennzeichen | 19,90 € | 27,40 € |
Umschreibung innerhalb WW + neues Kennzeichen | 30,20 € | 29,40 € |
Umkennzeichnung ohne Halterwechsel | 28,20 € | 31,20 € |
Abmeldung | 7,80 € | 16,80 € |
Tageszulassung (NEU ab 1.9.2023) | - | 45,90 € |