Kfz-Zulassung

Gebührenerhöhung Kfz-Zulassung aufgrund der Gesetzesänderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.09.2023

Daraus resultieren Änderungen in unterschiedlichen Bereichen.

Die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.

 Zulassungsvorgänge

bis 31.8.2023

ab 1.9.2023

Neuzulassung

27,60 €

30,60 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

12,50 €

23,90 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

30,20 €

33,20 €

Wiederzulassung mit Halterwechsel

30,20 €

33,20 €

Umschreibung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

30,20 €

30,30 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

17,60 €

24,50 €

Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

19,90 €

26,80 €

Umschreibung innerhalb WW + gleiches Kennzeichen

19,90 €

27,40 €

Umschreibung innerhalb WW + neues Kennzeichen

30,20 €

29,40 €

Umkennzeichnung ohne Halterwechsel

28,20 €

31,20 €

Abmeldung

7,80 €

16,80 €

Tageszulassung (NEU ab 1.9.2023)

-

45,90 €