- Unsere Verbandsgemeinde
- Die Verbandsgemeinde Hachenburg
- Verwaltungsaufbau
- Politik
- Ausbildung
- Satzungen der Verbandsgemeinde
- Feuerwehr
- Schiedsamt
- Flächennutzungsplan & Analyse Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Bebauungspläne & Bauleitplanung
- Bodenrichtwerte
- Breitbandversorgung
- Dorferneuerung & Stadtkernsanierung
- Hochwasser-/Sturzfluten-Vorsorgekonzept
- Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (wkB)
- Kommunale Energiegesellschaft
- Aktuelles
- Für die Bürger
- Unsere Gemeinden
- Zum Entdecken & Erleben
- Klima & Wirtschaft
förderung musik- und theaterwesen
Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel im Haushaltsjahr 2023
Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) können Zuschüsse zur Erfüllung von Aufgaben überörtlicher Bedeutung erhalten, z.B. für Aus- und Fortbildung von Dirigenten.
Zur Unterstützung von Musikvereinen und Chören, die bei besonderen Anlässen von überörtlicher Bedeutung im oder auch außerhalb des Kreises auftreten, kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden. Hier sind besonders Veranstaltungen zu berücksichtigen, bei denen der Kreis sich repräsentiert.
Des Weiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles hinsichtlich der Jugendarbeit möglich, insbesondere für Aus- und Fortbildung junger Menschen für die Theaterarbeit.
Der Text der Richtlinien und die Antragsvordrucke für eine mögliche Förderung der Musik- und Chorverbände sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg erhältlich. Wenden Sie sich bei Interesse an Frau Gastall (Tel. 02662-801-160, m.gastall@hachenburg-vg.de).
Interessierte Theatervereine können den Antragsvordruck direkt bei der Kreisverwaltung Montabaur anfordern. (Frau Kusber, Tel.: 02602-124-514, Heike.Kusber@westerwaldkreis.de)
Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht für das Jahr 2022 bis spätestens 31. Mai 2023 unmittelbar bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur einzureichen.
Der Termin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.