bundesförderung für effiziente gebäude

Aktuelle Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung rund ums Haus

Förderung der Heizungsumrüstung

Beim Heizungstausch hin zu einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent auf der Basis von Erneuerbaren Energien betrieben wird, soll es künftig einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent geben. Zur Grundförderung hinzu kommen verschiedene Klimaboni:

  • Wer den Heizungsaustausch vornimmt, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, erhält zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent Förderung. Diese Förderung kommt allen selbstnutzenden Wohnungseigentümern zugute, deren Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung betreiben.
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten neben der Grundförderung 30 Prozent Förderung. 

Grundförderung und Boni werden bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent kombinierbar sein. Die maximal ansetzbaren Investitionskosten betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit, sodass der tatsächliche maximale Zuschuss bei 21.000 Euro liegt.    


Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Neben dem Heizungstausch können weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden – etwa die Dämmung der Gebäudehülle. Bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans gibt es einen Investitionskostenzuschuss von 20 Prozent, bei maximal förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro. Ohne einen solchen Sanierungsfahrplan erhalten die Bürger pro Wohneinheit eine Förderung von 15 Prozent, bei maximal förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro.

Die Fördergelder von Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen lassen sich auch bis zu einer Höchstgrenze von 90.000 Euro kombinieren.


Weitere Fördermöglichkeiten und Beratung

Neben den Investitionskostenzuschüssen wird die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite anbieten. Von diesen sollen die Bürger profitieren, welche mit ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro pro Jahr liegen.

In vielen Fällen wird es für Hausbesitzer sinnvoll sein, eine vorgelagerte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Für diese übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 80 Prozent (maximal 1.300 für eine Vor-Ort-Beratung beziehungsweise 1.700 Euro für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans) der Kosten im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Auf der Suche nach dem richtigen Förderprogramm und weiteren Fragen zu den Förderprogrammen des Bunds steht der Nachhaltigkeitskoordinator Timo Karl (02662-801183; t.karl@hachenburg-vg.de) gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.