kinderreisepass

Eine Information des Bürgerbüros:

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens vom 08.10.2023 ist ab dem 01.01.2024 die Erteilung und Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit über den 01.01.2024 hinaus.

Für Kinderreisepässe, die in 2024 ablaufen, kann noch bis zum 31.12.2023 eine Verlängerung um 1 Jahr beantragt werden (Kosten: 6,- €). Darüber hinaus kann noch bis zum 31.12.2023 die Ausstellung eines neuen Kinderreispasses mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr beantragt werden (Kosten: 13,- €) – sofern die antragstellende Person das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ab 01.01.2024 können für Kinder ab der Geburt nur noch die üblichen Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden. Der Personalausweis kostet 22,80 € und der Reisepass 37,50 €. Beide Dokumente sind ab Antragstellung 6 Jahre gültig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Ausweisdokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können bzw. vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der/die Ausweisinhaber/in anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann. In solchen Fällen besteht bei Grenzübertritten, insbesondere außerhalb der EU, die Gefahr, dass es zu Zurückweisungen kommt.

Personalausweise sowie Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und es ist derzeit mit einer Produktionszeit von 4-6 Wochen zu rechnen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt (E-Mail: meldeamt@hachenburg-vg.de) gerne zu Ihrer Verfügung.