Klimaschutz

Förderprogramm für Stecker-Photovoltaik-Anlagen und Erneuerbare Heiztechnologien startet im August 2024

Welche Förderungen erfolgen, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Für die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Hachenburg, Gabriele Greis, stellt das aufgelegte Förderprogramm eine Anerkennung dar: „In den kommenden Jahren werden viele Bürgerinnen und Bürger klimaneutrale Heiztechnologie verbauen oder auf eine solche umrüsten müssen. Daher freue ich mich, dass wir einen Teil der Klimaschutzmittel, welche wir im Rahmen des sogenannten KIPKI-Programms vom Land Rheinland-Pfalz erhalten, an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.“

Tatsächlich erhält die Kommune etwas mehr als 711.000 Euro und wird davon rd. 237.000 Euro in Form einer individuellen Förderung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Mit der Förderung der Stecker-Photovoltaik-Anlagen reagiert die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg auch auf aktuelle Entwicklungen. Im Mai hatten Bundestag und Bundesrat Erleichterungen für die Technologien auf den Weg gebracht. So müssen nun etwa die Stromzähler nicht mehr extra umgerüstet werden, sondern dürfen auch rückwärtslaufen. Die Anlagen selbst dürfen nun leistungsfähiger sein. Bis zu einer installierten Leistung von 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt gilt eine vereinfachte Anmeldung. Außerdem sollen die kleinen Solarpaneele ab jetzt mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden können. Trotz des grundsätzlichen Rechts von Mietern auf die Installation von Balkonkraftwerken, muss jedoch weiterhin die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dieser darf die Nutzung jedoch nur in Ausnahmefällen ablehnen. Eine offizielle Registrierung ist künftig nur noch im Marktstammdatenregister notwendig, die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. 

Der Antrag auf das Förderprogramm kann digital über die App der Verbandsgemeinde Hachenburg und über die jeweiligen Dorf-Apps abgerufen werden. Auch kann das Formular auf der  Website der Verbandsgemeinde Hachenburg unter diesem Link abgerufen werden. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor eine Anlage erworben wird. Im Anschluss an den Förderantrag erhält die antragstellende Person eine vorläufige Bewilligung, auf deren Basis sie die Anlage erwerben kann. Im Anschluss an die Einreichung aller Prüfdokumente, erfolgt dann innerhalb von vier bis sechs Wochen die Auszahlung des Förderbetrags. Jeder Haushalt kann pro Erzeugungsanlage nur einmal einen Förderantrag stellen. Diese und alle weiteren Informationen erhalten die Bürger*innen in Form einer Förderrichtlinie zusammen mit dem Antragsformular. Für alle weiteren Fragen rund um das Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:

Dr. Timo Karl

Nachhaltigkeitskoordinator

Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg

E-Mail: t.karl@hachenburg-vg.de

Telefon: 02662-801183