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Hinweis zur Durchführung von Sortieranalysen in 3 Verbandsgemeinden 

Zu diesem Zweck wird es im Zeitraum vom 31. Mai 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024  teilweise zur Entleerung von Restabfallgefäßen durch ein vom WAB beauftragtes Institut kommen statt durch WAB-Fahrzeuge. Betroffen davon sind die Verbandsgemeinden Hachenburg, Rennerod und Westerburg. Die Fahrzeuge des Instituts führen zu diesem Zweck ein Legitimationsschreiben des WAB mit. Von dem beauftragten Institut werden betroffene Restabfallgefäße repräsentativ/stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Vor Ort betroffene Haushalte haben dadurch keinen Nachteil zu befürchten; es gibt deshalb keinen Grund zur Besorgnis. Damit ist weder eine Gebrauchseinschränkung verbunden noch gibt es Besonderheiten zu beachten. Die Restabfallgefäße sollen in diesem Zeitraum wie üblich zur Entleerung bereitgestellt werden.

Ziel dieser Sortieranalysen ist es, den biogenen/organischen Restanteil im Restabfall zu bestimmen. Das soll zur Erkenntnis führen, ob die getrennte Bioabfallerfassung im Westerwaldkreis bereits effizient genug erfolgt oder Nachbesserungen erfolgen müssen, um den landesrechtlichen Zielvorgaben zu entsprechen.

Das WAB-Team dankt für Ihre Unterstützung.