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grundschule am schloss
Parksituation „Grundschule am Schloss“ Hachenburg
Täglich missachten Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder geltende Verkehrsregeln und gefährden damit die Sicherheit aller Schüler.
Besonders problematisch: Viele Fahrzeuge werden, trotz absolutem Haltverbot, direkt auf der Straße vor dem Schulgebäude abgestellt. Gleichzeitig nutzen Eltern den Gehweg zum Halten und Parken, obwohl dies laut der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Diese Verstöße schränken nicht nur die Sicht ein, sondern behindern auch Fußgänger und insbesondere die Schüler erheblich.
Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder von dort abholen, werden dringend zur Einhaltung der Verkehrsregeln vor der „Grundschule am Schloss“ aufgerufen. Sowohl das Parken als auch das kurzzeitige Halten ist auf dem Gehweg sowie im Bereich des absoluten Haltverbots nicht erlaubt.
Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Hachenburg wird hier verstärkte Kontrollen durchführen. Bei Verstößen müssen die Betroffenen mit empfindlichen Strafen rechnen. Allein für das Halten und Parken auf dem Gehweg droht bereits ein Bußgeld in Höhe von 55,00 €. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer können die Strafen noch höher ausfallen.