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anmeldung schulkinder
Anmeldetermine für die einzuschulenden Kinder 2026/2027 unddie "Kann-Kinder" 2025/2026
Die Anmeldung der "Kann-Kinder" ist in den unten genannten Schulen wie folgt geregelt:
Kinder, die zwischen dem 01.09.2019 und dem 31.08.2020 geboren sind, werden im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig und müssen zu den u.g. Terminen in der jeweiligen Grundschule angemeldet werden.
Vorzulegen sind sowohl bei der Anmeldung der "Kann-Kinder" als auch bei der Anmeldung der schulpflichtigen Kinder die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Impfausweis zum Nachweis der Masernschutzimpfung.