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Regionales Zukunftsprogramm
3,9 Mio Euro aus Landesmitteln für die Verbandsgemeinde Hachenburg
Darüber freut sich vor allem Bürgermeisterin Gabriele Greis. „Die Mittelverwendung ist auf drei Fördertöpfe aufgeteilt“, berichtet sie. „Es gibt Mittel für Infrastruktur, den Klimaschutz sowie Wirtschaft und Tourismus. Es wird uns nicht schwerfallen, in allen Kategorien entsprechende Einsatzmöglichkeiten zu finden und dem Verbandsgemeinderat vorzuschlagen.“
Der Bedarf und die Einsatzmöglichkeiten der Mittel auf der VG-Ebene sind hoch. „Die Umlageerhöhung von letztem Jahr steckt uns allen noch in den Knochen“, meint Greis. „Im Prinzip ist alles, was wir an notwendigen Projekten in der VG realisieren, eine verteilungsgerechte Entlastung unserer Ortsgemeinden.“ Die Mittel könnten z. B. in den Erhalt des touristischen Steges am Dreifelder Weiher oder für Baumaßnahmen investiert werden.
Trotzdem ist es der ausdrückliche Wunsch der Bürgermeisterin, dass auch für die Ortsgemeinden und die Stadt die unmittelbare Partizipation an diesem Fördertopf ermöglicht wird.
„Die Verwaltung wird dem Verbandsgemeinderat vorschlagen, 50 Prozent der Mittel an die Ortsgemeinden zur eigenen Verwendung weiterzugeben. Erfreulicherweise hat der Ältestenrat der Verbandsgemeinde bereits seine Zustimmung zu diesem Vorgehen signalisiert, so dass wir die Ortsgemeinden bereits auffordern konnten, sich Gedanken über die Mittelverwendung zu machen.“
Das bedeutet konkret, dass die Ortsgemeinden pro Einwohner einen Betrag von ca. 80 Euro zur Verfügung erhalten. Auch hier gilt die Zuordnung zu den bereits genannten „Töpfen“. Während an einigen Stellen bereits fertige Projekte in der Schublade liegen, die bislang mangels Mittel noch nicht realisiert werden konnten, rücken andernorts lang gehegte Wünsche in den Bereich des machbaren.
Bis zum 9. Mai sollen die Vorschläge der Ortsgemeinden konkretisiert werden, die dann in der folgenden Sitzung zunächst unter den Ortsgemeinden besprochen und als Vorschlagsliste für den Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werden.
Abschließend entscheidet der Verbandsgemeinderat über den Antrag am 27.05.2025.