E-Passfotoverfahren

Das neue E-Passfotoverfahren kommt am 01. Mai 2025 

Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01. Mai neue Personalausweise oder neue Reisepässe beantragen möchten, erwartet eine Neuerung: Sie benötigen dann ein digitales biometrisches Lichtbild. Ein selbsterstelltes Passfoto oder ein Ausdruck sind nicht mehr erlaubt. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern

Diese besonderen, digitalen Passfotos können Sie – wie auch bisher – ganz bequem im örtlichen Foto-Fachgeschäft anfertigen lassen.

Die Fachgeschäfte liefern die Fotos ausschließlich in elektronischer Form an das Bürgerbüro, garantieren für die Qualität und Verwendbarkeit des Fotos und bieten obendrein eine individuelle Beratung, die vor allem in besonderen Fotosituationen, wie bei Kleinkindern oder Menschen mit einer Behinderung, von Bedeutung sein kann.

Neben dem Fachgeschäft bietet auch das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg zu den üblichen Öffnungszeiten mittels eines von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellten Terminals den Service der Passfotoerstellung an. Nach dem derzeitigen Stand können diese Passfotos lediglich für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Weitere Verwendungsmöglichkeiten wie z. B. für Führerscheine können folgen.

Die digitalen Lichtbilder – vom Fachgeschäft sowie auch Lichtbilder die in der Behörde vor Ort gefertigt werden – sind 6 Monate gültig und können nur in diesem Zeitraum verwendet werden.