- Unsere Verbandsgemeinde
- Die Verbandsgemeinde Hachenburg
- Verwaltungsaufbau
- Politik
- Ausbildung
- Satzungen der Verbandsgemeinde
- Feuerwehr
- Schiedsamt
- Flächennutzungsplan & Analyse Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Bebauungspläne & Bauleitplanung
- Bodenrichtwerte
- Breitbandversorgung
- Dorferneuerung & Stadtkernsanierung
- Hochwasser-/Sturzfluten-Vorsorgekonzept
- Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (wkB)
- Kommunale Energiegesellschaft
- Aktuelles
- Für die Bürger
- Unsere Gemeinden
- Zum Entdecken & Erleben
- Klima & Wirtschaft
grundsteuer
Hinweise der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg zur Grundsteuerreform
Der Bundesgesetzgeber reagiert mit der Reform auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt hatte. Die alten Bemessungsgrundlagen, die auf teils jahrzehntealten Werten beruhten, werden durch ein modernes und einheitliches Bewertungssystem ersetzt.
Die Grundsteuerbescheide 2025 werden in den allermeistern Fällen in den nächsten Tagen zugestellt. Sollten Sie keinen Bescheid erhalten, bitten wir Sie zunächst keine Zahlungen für die Grundsteuer zum 15. Februar 2025 zu tätigen. Ihren bestehenden Dauerauftrag bei Ihrer Bank sollten Sie unbedingt löschen, da sich die Höhe der Steuer für 2025 verändern wird.
Wurde die Grundsteuer bisher von Ihrem Konto abgebucht und wollen Sie weiterhin Ihre Steuer bequem und sicher per Lastschrift zahlen, dann beachten Sie bitte bei Erhalt des Grundsteuerbescheides durch die Verbandsgemeinde folgendes:
Liegt Ihrem Grundsteuerbescheid ein Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Mandats bei, müssen Sie ein neues SEPA-Mandat erteilen, da aus systemtechnischen Gründen die bisherigen SEPA-Mandate nicht in allen Fällen übernommen werden konnten.
Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- nutzen Sie den beigefügten Vordruck, der Ihrem Grundsteuerbescheid beiliegt,
- erteilen Sie das SEPA-Mandat online hier
Sie können die Grundsteuer selbstverständlich auch weiterhin per Überweisung oder über einen neuen Dauerauftrag nach Erhalt des Grundsteuerbescheides 2025 bezahlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie selbst für die Überwachung der Fälligkeitstermine sowie etwaiger Änderungen, insbesondere bei der Höhe der Grundsteuer, verantwortlich sind.