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Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
WAB verschickt Gebührenbescheide
Erfahrungsgemäß hat dies zur Folge, dass in den ersten Apriltagen nach Versand der Bescheide telefonische Anfragen aufgrund des hohen Telefonaufkommens nur in beschränktem Umfang beantwortet werden können. Es wird deshalb empfohlen, Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides auf dem Postweg oder per FAX (02602/80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in 56424 Moschheim, Bodener Str. 15, zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin einer schriftlichen Eingabe bedürfen.
Sofern Sie uns persönlich besuchen wollen, beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten:
• Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
• Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
• Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gebührenbescheide bekommen nur die Grundstückseigentümer sowie die Besitzer von Eigentumswohnungen für ihre Objekte. Mieter erhalten aufgrund der satzungsrechtlichen Vorgaben keine Gebührenbescheide.
Die Abfallentsorgungsgebühren sind zahlbar bis zu der im Gebührenbescheid angegebenen Frist. Ein gegen den Bescheid eingelegter Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Um eine Säumnis zu vermeiden, empfiehlt sich die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Dem Gebührenbescheid liegen für jedes Grundstück zwei Grünabfall-Gutscheine zur einmalig kostenfreien Anlieferung von bis zu 200 kg kompostierbaren Grünabfällen bei. Bei einer Anlieferung unter 200 kg wird ein Gutschein vollständig ohne Teilmengenverrechnung aufgebraucht, eine Zweitausfertigung von Gutscheinen erfolgt nicht.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr WAB-Team gerne weiter.