Förderprogramm Erneuerbare Energien

Förderprogramm Erneuerbare Energien für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg

Die Verbandsgemeinde Hachenburg fördert ab dem 01.08.2024 die Anschaffung und Installation von Stecker-Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 Watt und von Erneuerbarer Heiztechnologie in Privathaushalten. Hierfür stellt die Verbandsgemeinde Hachenburg in den kommenden Jahren eine Fördersumme von 237.000 € zur Verfügung.

Über folgenden LINK gelangen Sie zum Online-Antragsprozess "Förderprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien".

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene oder bereits umgesetzte Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können. Grundsätzlich gilt bereits die Vergabe eines Auftrages als Maßnahmenbeginn!


Ergänzender Hinweis zum Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg

Wir prüfen derzeit, ob ein hydraulischer Abgleich gemäß der Richtlinie auch für Anlagen notwendig wird, welche lediglich zur Brauchwassererwärmung genutzt werden. Dies bezieht sich in der Richtlinie auf die Anlage nach Paragraf 2, Absatz 1, Buchstabe a (Solaranlage zur Brauchwasseraufbereitung) und auf die Anlage nach Paragraf 2, Absatz 1, Buchstabe e (Wärmepumpe zur Brauchwasseraufbereitung). Es zeichnet sich ab, dass insoweit über eine Korrektur der Förderrichtlinie auf die Vorlage eines Nachweises zum hydraulischen Abgleich verzichtet werden kann. Wir werden in Kürze hierzu informieren. 


Ihr Antrag wurde bewilligt? Im Falle eines Steckersolargeräts genügt die Kaufquittung als Beleg. Bei Erneuerbaren Heiztechnologien bitten wir darüber hinaus über den Nachweis der Ausführung durch einen Fachunternehmer sowie der angefallenen Kosten und Zahlungen, eine Fachunternehmererklärung sowie (insofern in den Heizkreislauf eingegriffen wurde) um einen Hydraulischen Abgleich.

 

Weitere Infos/Downloadmaterial finden Sie hier:

  • Übersicht Förderprogramm Erneuerbare Energien VG Hachenburg 
  • Förderrichtlinie für das Förderprogramm Erneuerbare Energien