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Förderprogramm Erneuerbare Energien
Förderprogramm Erneuerbare Energien für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg
Die Verbandsgemeinde Hachenburg fördert ab dem 01.08.2024 die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Solaranlagen bis 2.000 Watt und von Erneuerbarer Heiztechnologie in Privathaushalten. Hierfür stellt die Verbandsgemeinde Hachenburg in den kommenden Jahren eine Fördersumme von 237.000 € zur Verfügung.
Über folgenden LINK gelangen Sie zum Online-Antragsprozess "Förderprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien".
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene oder bereits umgesetzte Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können. Grundsätzlich gilt bereits die Vergabe eines Auftrages als Maßnahmenbeginn!
Ihr Antrag wurde bewilligt? Im Falle eines Steckersolargeräts genügt die Kaufquittung als Beleg. Bei Erneuerbaren Heiztechnologien bitten wir darüber hinaus über den Nachweis der Ausführung durch einen Fachunternehmer sowie der angefallenen Kosten und Zahlungen, eine Fachunternehmererklärung sowie (insofern in den Heizkreislauf eingegriffen wurde) um einen Hydraulischen Abgleich (einfaches Verfahren genügt!). Im Falle der Förderung einer Technologie zur reinen Brauchwassererwärmung wird der hydraulische Abgleich nicht benötigt.
Weitere Infos/Downloadmaterial finden Sie hier:
- Übersicht Förderprogramm Erneuerbare Energien VG Hachenburg
- Förderrichtlinie für das Förderprogramm Erneuerbare Energien